Minamata-Konvention: Weniger Quecksilber weltweit
Am 16. August 2017 ist die so genannte Minamata-Konvention der Vereinten Nationen in Kraft getreten. Ziel des Übereinkommens ist es, den Ausstoß von Quecksilber mit einer Reihe von Maßnahmen weltweit zu reduzieren. Dazu sollen zum Beispiel ab 2020 keine quecksilberhaltigen Produkte wie etwa bestimmte Leuchtmittel oder Thermometer mehr produziert oder verkauft werden. Die Eröffnung neuer Quecksilberminen ist ebenfalls verboten und neue Kohlekraftwerke müssen künftig mit bestmöglichen Mitteln ihre Quecksilberemissionen eindämmen, die hier zu Lande einen großen Anteil am Gesamtausstoß ausmachen. Und auch im Goldbergbau soll der Einsatz des Schwermetalls deutlich reduziert werden.
Quecksilber ist giftig. Der Name des Übereinkommens geht auf die japanische Küstenstadt Minamata zurück, in der in den 1950er Jahren tausende Menschen starben, nachdem ein Chemiekonzern jahrelang quecksilberhaltiges Abwasser ins Meer geleitet hatte. Mehr als 90 Staaten, darunter auch Deutschland, hatten die Minamata-Konvention im Januar 2013 unterzeichnet, in Kraft treten konnte sie aber erst, nachdem mindestens 50 Staaten sie auch ratifiziert hatten. Aktuell sind 128 Länder dem Abkommen beigetreten, 74 haben es in geltendes Recht umgesetzt. In Deutschland hat der Bundesrat im Mai 2017 einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung der Minamata-Konvention verabschiedet.
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